Bis zum Inkrafttreten der DSGVO war es üblich, die Schriften einfach von den Google Servern laden zu lassen. Dadurch wurden aber auch ungewollt Daten an Google übermittelt. Im Interesse des Datenschutzes sollten die Schriften nun lokal gespeichert werden. Es liegt nun sogar ein Urteil des Landgericht München vor, welches die Verwendung von Google Fonts – ohne Zustimmung des Benutzers – als einen Verstoss gegen die Datenschutzgrundverordnung bewertet hat.
Es ist aber sehr einfach die Schriften im eigenen Webspace abzulegen und einzubinden. Ein praktisches Tool hilft dabei die Schriften herunterzuladen und erzeugt sogar den notwendigen CSS-Code.
Das ist auch völlig legal, da die meisten Schriften unter der großzügigen Apache License veröffentlicht wurden.